Die Bereitschaftsdienstorganisation der Wicker Gruppe für Ärztinnen und Ärzte
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Informationen zur Bereitschaftsdienstorganisation

Neues Arbeitszeitgesetz

Seit 01.01.2007 führen die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes nach einer Übergangsfrist nun verbindlich dazu den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten. Unter den geltenden gesetzlichen Bedingungen ist dem betroffenen Arbeitnehmer im Anschluss an dem von ihm geleisteten Bereitschaftsdienst eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren. Weiterhin sieht das Arbeitszeitgesetz Begrenzungen hinsichtlich der Höhe der Arbeitszeit vor, die pro Tag und Woche abgeleistet werden darf. Das Arbeitszeitgesetz eröffnet jedoch die Möglichkeit, von den strikten Regelungen abzuweichen, wenn hierzu Tarifverträge anderes regeln.

 

Bereitschaftsdienst-Modell der Wicker-Gruppe

Vor diesem Hintergrund hat sich für die Wicker-Gruppe, die sowohl Träger von Akut- wie aber auch Rehabilitationskliniken ist, die Notwendigkeit ergeben, die in ihren Einrichtungen bestehende Bereitschaftsdienstorganisation der aktuellen Gesetzeslage entsprechend anzupassen. 

Auf betrieblicher Ebene konnten gemeinsam mit Betriebsräten und Bereitschaftsdienst leistenden Ärzten Regelungen erzielt werden, die sowohl die Interessen der Ärzte, wie aber auch der Kliniken und ihrer Patienten angemessen berücksichtigen.

Die hierzu in den meisten Kliniken vereinbarten Regelungen sehen vor die durch Bereitschaftsdienste anteilig bewertete Arbeitszeit als Grundlage der folgenden zwei relevanten Entgeltmerkmale zu verwenden:

1.   Ausgleich der durch die Ruhezeit entfallenden Regelarbeitszeit des Folgetages (kein Aufbauen einer „Zeitschuld“ durch Einhaltung der Ruhezeit nach Bereitschaftsdiensten)

2.   Vergütung des verbleibenden Zeitüberschusses (da sich bei Diensten an Wochenenden keine Regelarbeitszeit am Folgetag anschließt, findet die Regelung unter Punkt 1 nur an Wochentagen Anwendung)

 

Vorteile des Modells

Das Modell gewährleistet somit, dass nach der Absolvierung eines Bereitschaftsdienstes die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit trotz Einhaltung der Ruhezeit am Folgetag immer erfüllt wird. Damit ist sichergestellt, dass an allen Arbeitstagen, die sich einem Bereitschaftsdienst anschließen zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit keine Dienstzeitverlängerungen erforderlich sind.

Das Bereitschaftsdienst-Modell der Wicker-Gruppe bietet den Ärztinnen und Ärzten eine Kombination aus attraktiver finanzieller Vergütung und sozialverträglichen Arbeitszeiten.





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