Informationen für Ärztinnen und Ärzte zur Vergütung/ Zusatzweiterbildung/ Fortbildungsurlaub in der Wicker-Gruppe
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Informationen zur Vergütung


Bereits seit dem Jahr 2008 besteht durch Abschluss des zum damaligen Zeitpunkt ersten in der Wicker-Gruppe gültigen Tarifvertrages für die Ärztinnen und Ärzte der Wicker-Klinik Bad Homburg eine Tarifpartnerschaft mit dem Marburger Bund.

Mit Abschluss des TV-Ärzte Wicker zum 01.01.2010 wurde die Tarifbindung auf die übrigen zur Wicker-Gruppe gehörenden Kliniken ausgeweitet. Beide - mit einer hohen Schnittmenge ausgestatteten - Tarifwerke sind davon gekennzeichnet, den bei uns beschäftigten Ärztinnen und Ärzten in der Fortsetzung unserer mitarbeiterfreundlichen Unternehmensausrichtung finanziell attraktive, konkurrenzfähige und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen anbieten zu können.

Die aus den Tarifverträgen zu entnehmende Orientierung an den Interessen der Ärztinnen und Ärzte wird anhand der nachfolgend skizzierten Eckpunkte noch einmal verdeutlicht:

  • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Wochenstunden.
  • Die gewährten Entgelte (orientiert an der des TV-Ärzte/VKA bezogen auf eine 38,5-Wochenstunde) liegen oberhalb des TV-Ärzte VKA

Entgelttabelle als PDF

In der Entgeltgruppe EG I (Arzt) wird über die zusätzlich vereinbarte Entgeltstufe 6 langjährige Berufserfahrung besonders honoriert. 


Entgelttabelle als PDF

Für nachgewiesene Zusatzbezeichnungen und Zusatzweiterbildungen, die für die jeweilige Klinik relevant sind, werden monatliche Zulagen zwischen 106,00 und 210,00 EUR für insgesamt bis zu drei Zulagen gezahlt.

Tabelle für Zusatzweiterbildungen als PDF

Der Überstundenzuschlag beträgt 25 % des individuellen Stundenentgelts. Für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit wurden 50 % Zuschlag vereinbart.

Das Bereitschaftsdienstentgelt bemisst sich nach dem individuellen Stundenentgelt inklusive der Zulagen. Die Bewertung der Arbeitsleistung erfolgt vergleichbar TV-Ärzte/VKA in den Stufen I bis III.

Bei Inanspruchnahme (Anwesenheit in der Klinik) während der Absolvierung von Rufbereitschaft werden mindestens 3 Stunden vergütet. Bei telefonischer Inanspruchnahme wird mindestens 1 Stunde vergütet. Für Fahrten vom und zum Arbeitsort werden pro zurückgelegtem Kilometer mit dem privaten PKW im Rahmen der Rufbereitschaft 0,30 € Kilometerpauschale gezahlt.

Der Anspruch auf Fortbildungsurlaub pro Kalenderjahr lautet wie folgt :

  •  Assistenzärztinnen und -ärzte  5 Tage
  •  Fachärztinnen und -ärzte  8 Tage
  •  Oberärztinnen und – ärzte  10 Tage
  •  Leitende Oberärztinnen und –ärzte     10 Tage

 

Die Vorteile unserer „Wicker -Unterstützungskasse“

Privat Altersvorsorge





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